Beamte werden dienstunfähig
Beamte werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Wenn Sie sich richtig gegen das Risiko Dienstunfähigkeit absichern möchten, sollten Sie vor Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt auf diesen Unterschied achten. Wann ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand entlassen bzw. versetzt wird, entscheidet der jeweilige Dienstherrn nach dem Beamtenrecht. Wie hoch der jeweilige Anspruch auf Dienstunfähigkeitsrente zum Zeitpunkt der Entlassung ist, hängt vom Status des Beamten ab. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Definition Dienstunfähigkeit
Ist ein Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Krankheit zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd dienstunfähig und liegt nach amtsärztlichem Gutachten eine dauernde Dienstunfähigkeit vor, ist der Beamte in den Ruhestand zu versetzen bzw. zu entlassen. Die Entscheidung über die Versetzung wird vom zuständigen Dienstherrn beschlossen. Darüber hinaus kann eine Dienstunfähigkeit unterstellt werden, wenn der Beamte innerhalb eines halben Jahres mehr als 3 Monate wegen Krankheit dem Dienst ferngeblieben ist und keine Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb eines weiteren halben Jahres wiedererlangt wird. (Dienstunfähigkeit: §42 BBG)
Definition Berufsunfähigkeit
Nach den Vertragsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn Sie aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls,
für mindestens 6 Monate außer Stande sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf
auszuüben. Weiteres Kriterium: Die körperliche Beeinträchtigung muss mindestens 50% betragen. Bei weniger besteht kein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente aus der Versicherung.
Unterschied Dienstunfähigkeit - Berufsunfähigkeit
Der eigentliche Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit liegt im Prognosezeitraum. Der Dienstherr kann Beamte schon nach 3 Monate wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten, die Versicherer verbinden mit dem BU-Leistungsanspruch einen Prognosezeitraum von mindestens 6 Monate.
Hat der Beamte nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel, könnte es passieren, dass er für dienstunfähig erklärt bzw. vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird, obwohl er die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit (50%ige Beeinträchtigung, voraussichtlich mind. 6 Monate) nicht erfüllt und der BU-Versicherer die Leistung verweigert!
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